Nachrichtenrichtlinie gegen sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern (BikeMates)

Diese Richtlinie gilt für alle Nutzer von BikeMates (ab 16 Jahren). Sie ist international anwendbar und regelt, welche Inhalte und Verhaltensweisen in Nachrichten, Chats, Kommentaren und geteilten Medien verboten sind, wie Meldungen erfolgen und wie wir durchsetzen.

1. Grundprinzipien

  • BikeMates toleriert keinerlei Form von sexuellem Missbrauch, sexueller Ausbeutung oder Gefährdung von Kindern (Personen unter 18 Jahren).
  • Diese Richtlinie gilt für alle Inhalte und Verhaltensweisen auf BikeMates, einschließlich privater Nachrichten, Gruppen-Chats, Kommentare, Bilder, Videos, Links, Dateien, Profiltexte und Emojis.
  • „Kind/er“ bezeichnet Personen unter 18 Jahren (unabhängig von regionalen Volljährigkeitsregeln). Das Mindestalter zur Nutzung von BikeMates liegt bei 16 Jahren.

2. Verbotene Inhalte und Verhaltensweisen

Die folgenden Inhalte/Handlungen sind strikt verboten. Verstöße führen zu Maßnahmen bis hin zum dauerhaften Ausschluss und ggf. strafrechtlichen Schritten.

  • CSAM (Child Sexual Abuse Material): Jede Darstellung sexuellen Missbrauchs/sexualisierter Darstellung Minderjähriger (real, fiktiv, AI-generiert, gezeichnet, animiert; inklusive Self-Generated Content). Dazu zählen Nacktheit, explizite Handlungen, sexualisierte Posen sowie Bild-Manipulationen, Deepfakes und Upskirts/Downblouses von Minderjährigen.
  • Grooming & Anbahnung: Jede Kontaktanbahnung gegenüber Minderjährigen mit sexueller Absicht; Bitten um Nacktbilder; Versprechen/Geschenke im Austausch für sexuelle Handlungen; Verschleierung des eigenen Alters.
  • Sextortion & Erpressung: Drohungen, Bloßstellungen, Erpressungen im Zusammenhang mit sexuellen Inhalten, insbesondere gegenüber Minderjährigen.
  • Sexualisierte Sprache gegenüber Minderjährigen: Anzügliche Kommentare, Beschreibungen, Fantasien, Rollenspiele oder Fetischisierung von Minderjährigen.
  • Linking/Verbreitung: Verlinken, Weiterleiten, Speichern, Bewerben oder Anfragen von CSAM-Quellen, Foren, Cloud-Ordnern oder sonstigen Zugriffsmöglichkeiten.
  • Alters-Täuschung: Sich als minderjährig ausgeben oder Minderjährige zu falschen Altersangaben drängen.
  • Kontaktvermittlung: Versuche, Minderjährige auf externe Dienste zu verschieben (Messenger, soziale Medien), um obige Handlungen zu begehen.
  • Sex-Beschaffung/„Kauf“: Jede Form der Anbahnung kommerzieller sexueller Ausbeutung von Minderjährigen (Werbung, Nachfrage, Angebot, Bezahlung).

Ausnahmen für altersgerechte, nicht-sexualisierte Kontexte (z. B. Nachrichten über Kinderschutz ohne Bildmaterial) sind möglich, sofern keinerlei sexualisierte Darstellung Minderjähriger erfolgt.

3. Geltungsbereich & Lokaler Kontext

  • BikeMates ist international zugänglich; wir setzen diese Richtlinie weltweit um.
  • Als in Deutschland betriebener Dienst beachten wir die einschlägigen Gesetze (z. B. Strafgesetze zum Schutz Minderjähriger) sowie anwendbare internationale Standards zum Kinderschutz.
  • BikeMates zeigt Beiträge und Chats v. a. aus der lokalen Umgebung an. Das ändert nichts an der Gültigkeit dieser Richtlinie; Verstöße sind unabhängig vom Standort untersagt.

4. Meldesystem in der App

  • In-App melden: Jede Nachricht, jeder Beitrag und jedes Profil kann direkt über die „Melden“-Funktion gemeldet werden.
  • Was wir benötigen: Möglichst genaue Beschreibung, betroffene Inhalte/Personen, Screenshots (falls sicher möglich).
  • Hinweis: Leite Inhalte mit möglichem CSAM nicht weiter; melde sie nur über die Funktion.
  • Externe Hilfe: In akuten Notfällen kontaktiere sofort die Polizei/Notruf deines Landes. Informationen zu Kinderschutz-Hotlines findest du z. B. bei INHOPE.

5. Prüfung und Moderation

  • Manuelle Prüfung: Alle Meldungen werden durch unser Team geprüft. Aktuell gibt es keine automatisierte Erkennung.
  • Priorisierung: Meldungen mit möglicher Gefährdung Minderjähriger haben höchste Priorität und werden beschleunigt bearbeitet.
  • Beweissicherung: Wir sichern relevante Daten/Metadaten in Übereinstimmung mit geltendem Recht zur Bewertung des Falls und zur Erfüllung möglicher gesetzlicher Meldepflichten.
  • Transparenz: Soweit rechtlich zulässig, informieren wir meldende Personen über den Abschluss der Prüfung (ohne Details, um Privatsphäre und Ermittlungen zu schützen).

6. Durchsetzung & Konsequenzen

  • Maßnahmen: Entfernen von Inhalten, Einschränkungen, temporäre Sperren, dauerhafter Ausschluss von BikeMates.
  • Strafrechtliche Schritte: Bei Verstößen gegen geltende Gesetze leiten wir – wo juristisch erforderlich – Meldungen an zuständige Behörden weiter und kooperieren mit Ermittlungen.
  • Meldepflichten: Wir kommen etwaigen gesetzlichen Meldepflichten nach, soweit diese bestehen.
  • Wiederherstellung: Inhalte mit CSAM werden niemals wiederhergestellt.

7. Altersprüfung & Umgang mit Minderjährigen

  • BikeMates ist ab 16 Jahren nutzbar. Wir untersagen jede Sexualisierung von Personen unter 18 Jahren.
  • Bei glaubhaften Hinweisen, dass ein:e Nutzer:in unter 16 ist, kann der Zugang eingeschränkt/gesperrt werden, bis eine Altersklärung erfolgt.
  • Bei glaubhaften Hinweisen, dass Inhalte Minderjährige betreffen, greifen die Regelungen dieser Richtlinie unabhängig vom behaupteten Alter im Profil.

8. Umgang mit Medien & Dateien

  • Das Teilen, Speichern, Erstellen, Bearbeiten, Anfragen oder Bewerben von CSAM (inkl. KI-generierter/animierter Darstellungen) ist verboten.
  • Wir entfernen Spiegelungen/Reuploads gemeldeter Inhalte und sperren verlinkte Speicherorte, soweit technisch möglich.
  • Wir bitten Meldende, potenziell strafbare Dateien nicht zu speichern oder zu verbreiten; nutze ausschließlich die Meldefunktion.

9. Zusammenarbeit mit Behörden & Organisationen

  • Bei gesetzlich erforderlichen Fällen arbeiten wir mit Strafverfolgungsbehörden zusammen und folgen rechtmäßigen Anordnungen.
  • Wo rechtlich vorgesehen, können Hinweise an anerkannte Meldestellen/Hotlines erfolgen (z. B. nationale Meldestellen, INHOPE-Netzwerk).
  • Datenweitergaben erfolgen ausschließlich im Rahmen geltender Gesetze und zum Zweck des Kinderschutzes und der Strafverfolgung.

10. Rechte, Widerspruch & Einspruch

  • Einspruch gegen Maßnahmen: Du kannst gegen Sperren/Entfernungen Einspruch erheben. Wir prüfen den Fall neu. Bei CSAM-bezogenen Fällen behalten wir Sperren/Entfernungen aufrecht, wenn ein Risiko für Kinder besteht.
  • Falsche Meldungen: Missbräuchliche oder böswillige Meldungen können Maßnahmen nach sich ziehen.

11. Hinweise für Eltern, Sorgeberechtigte und Betroffene

  • Bei akuter Gefahr kontaktiere sofort die lokale Polizeidienststelle/Notrufnummer.
  • Unterstützung/Hotlines findest du international z. B. über INHOPE. Nationale Hilfsangebote variieren je Land.
  • Teile keine Beweismittel weiter; nutze die Meldefunktion und bewahre ggf. Zeit/Ort/Profil-Links für die Behörden auf.

12. Durchsetzungstransparenz & Updates

  • Wir können aggregierte Informationen über Durchsetzung (z. B. Anzahl entfernter Inhalte) veröffentlichen, soweit rechtlich möglich.
  • Wir aktualisieren diese Richtlinie bei Bedarf, um Gesetzesänderungen und bewährte Praktiken zum Kinderschutz abzubilden.

13. Kontakt & Verantwortliche Stelle

Verantwortlich für diese Richtlinie ist:

BikeMates / LuMa Medien
Manuel Spielberger
Rechte Brandstr. 31
86167 Augsburg

Telefon: +49 (0)821 567 338 31
E-Mail: support@bikemates.eu

14. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und gilt für alle neuen und bestehenden Nutzer von BikeMates.

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